Pflegeberatung: Das Prüfverfahren
Ansprechpartnerin Häusliche Pflege
Abteilungsleiterin Häusliche Pflege
Frau Stephanie Vor
Tel. 0160-3651018
Fax: 0271-33716-66
Die Pflegekassen sind verpflichtet, vor einer wichtigen Leistungsentscheidung wie der Einstufung in einen Pflegegrad, den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) zu beauftragen.
Wenige Wochen nach Beantragung einer Pflegestufe kommt der MDK deshalb zum Antragssteller nach Hause. Dort prüft er den Anspruch auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Der Besuch dauert zehn bis 45 Minuten. Es empfiehlt sich, den Termin gut vorzubereiten.