Jahres(pflicht)fortbildung für Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter/innen nach § 45a und § 53b SGB XI
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildungen für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden. Das Ausbildungszentrum bietet Ihnen verschiedene Fortbildungsthemen und -termine an welche als Fortbildung (4 UE) oder aber als Workshops an Samstagen in ((UE) stattfinden. Unsere Fortbildungen sind praxisbezogen und geben Raum für persönliche Fragen und Ihre Fallbeispiele aus der Praxis. Somit ist die Möglichkeit, auf persönliche Erlebnisse einzugehen und diese zu besprechen jederzeit gegeben.
Zielgruppe:
bereits qualifizierte Alltagsbegleiter/-innen nach § 45a SGB XI (§ 8 AnFöVO)
bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI
Pflegekräfte
Beschäftigte im Sozialen Dienst
Interessierte ohne Grundqualifikation
Bitte suchen Sie sich aus den abwechslungsreichen Themen Ihre Favoriten aus und stellen sie Ihre individuelle Fortbildung selbst zusammen!