Der/Die Helfer/in ist nach Landesrecht anerkannt (*gemäß Landesbetreuungsverordnung) und in einem Betreuungs- und Entlastungsdienst oder Tagesstätte berufstätig oder ehrenamtlich in einem Helferkreis tätig. Innerhalb der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen Helferinnen und Helfe die Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Personen. Betreuungs- und Entlastungsangebote können z.B. Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie mit geistigen Behinderungen (familienentlastende Dienste) sein, oder auch die Durchführung von Einzelbetreuungen beim Pflegebedürftigen.
Möglich sind auch Entlastungsmaßnahmen für den Pflegebedürftigen oder dessen pflegende Angehörige, bzw. Nahstehende im häuslichen Bereich. Es werden insgesamt Tätigkeiten im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen umgesetzt. Grundlage für die Anerkennung bildet dieser Lehrgang.
Inhalte des Lehrgangs:
Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder
Grundsätze der Handlungen in den Bereichen Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen und Hauswirtschaft
Umgang mit akuten Krisen und Notfallsituationen
Grundwissen zu Anforderungen und Zielsetzungen der Betreuung- und Entlastung
Kommunikation und Gesprächsführung
Selbstmanagement und Reflektionskompetenz
Umgang mit herausfordernden Verhalten
Konflikt und Konfliktlösungen
Angebote der Betreuung, Beschäftigung und Unterstützung