Qualifizierter Krankentransport
Ansprechpartner Rettungsdienst/ Krankentransport
Herr Rüdiger Schmidt
Abteilungsleiter
Tel: 0271-33716-4711
Fax: 0271-33716-66
Krankenwagen ist kein Rettungswagen
Fordert man über die Nummer 0271-19222 einen Krankentransportwagen (KTW) an, so kommt dieser ohne Blaulicht und Martinshorn zu Ihnen. Eingesetzt wird ein KTW bei Patienten, bei denen kein direkter Notfall vorliegt, der Patient jedoch nicht gehfähig oder durch eine Krankheit massiv geschwächt ist.
Zum Krankentransport gehören beispielsweise Fahrten mit pflegebedürftigen Personen zum niedergelassenen Arzt, zum stationären Aufenthalt ins Krankenhaus oder zu einer länger andauernden Behandlung wie Dialyse oder Chemotherapie. Dabei muss die Fahrt vom Hausarzt verordnet werden. Voraussetzung dabei ist, dass eine fachliche Betreuung des Patienten während der Fahrt angeraten ist.
Ebenso wie die Einsätze im Rahmen der Notfallrettung werden auch die Krankentransporte von der Leitstelle disponiert. Zu den Personengruppen, die per Krankentransport befördert werden, gehören
- (infektiös) erkrankte Patienten,
- bettlägerige Patienten,
- gehbehinderte Personen,
- Dialysepatienten,
- Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Ihr Arzt entscheidet, ob ein sogenannter „nicht-qualifizierter“ Krankentransport ausreicht, oder ob ein Qualifizierter Krankentransport angefordert wird.
Die qualifizierten Rettungsdienstmitarbeiter/innen werden sich um Ihre Bedürfnisse kümmern. Die Patienten werden von uns intensiv medizinisch und fachlich betreut und schonend mit unseren modernen Krankenwagen transportiert.
Bei einem qualifizierten Krankentransport werden sie durch mindestens 2 Rettungsdienstmitarbeiter/innen umfangreich betreut. Mit uns gelangen Sie immer an Ihr Ziel, egal ob sitzend oder liegend.
Eine Bewilligung der Krankenkasse ist für den Krankentransport zwingend erforderlich! Die schriftliche Verordnung des behandelnden Arztes muss vorab bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese bescheinigt Ihnen ggf. die Kostenübernahme und teilt Ihnen mit, ob und in welcher Form Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. In der Regel ist eine Eigenbeteiligung von zehn Euro zu zahlen. Bei einer fehlenden Bewilligung der Fahrt durch die Krankenkasse können Mehrkosten entstehen, die vom Versicherungsnehmer zu tragen sind.